tierservicestutensee - Grundvoraussetzung für die Tiere
 

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Gefahren und Gifte für Tiere

Alle Tiere müssen geimpft, flohfrei, milbenfrei,
entwurmt und gesund (frei von ansteckenden Krankheiten) sein.
Außerdem dürfen weibliche Tiere weder schwanger noch säugend sein. Eine Läufigkeit oder Rolligkeit ist anzuzeigen.

Hunde und Katzen, die Freilauf genießen,
müssen ein Flohhalsband oder auf dem Fell ein Flohmittel tragen.

Hunde, die bei uns leben, müssen kinderverträglich sein.

Für Hunde muss eine Haftpflichtversicherung bestehen; zwar besitzen wir eine Versicherung, diese greift aber nur bei fahrlässigem Verhalten des Tiersitters, die normale Tiergefahr (z.B. beissen), trägt auch in Obhut des Tiersitters der Halter, da er der Besitzer des Hundes ist und bleibt.

Zu beider Seiten Schutz können nur Tiere betreut werden, bei denen auch ein Tiersittervertrag abgeschlossen wurde, dies gilt nicht für den Gassiservice.

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